Beratungsförderung


Aktuelle Informationen zur Beratungsförderung 

 

Die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen, die seit dem 01.01.2012 in Kraft sind, gelten nach Nr. 11.3 dieser Richtlinien längstens für Beratungen, die bis zum 31.12.2014 begonnen werden und für die ein Zuschuss bis zum 31.03.2015 beantragt wird. 

Grundsätzlich gilt jedoch auch hier, dass der Antrag erst nach Abschluss der Beratung gestellt werden kann. Das heißt für Sie konkret, wenn eine Beratung bis zum 31.12.2014 begonnen wird, muss die Beratung allerspätestens bis zum 31.03.2015 abgeschlossen und der Zuschuss beantragt sein. 


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