Beratungsförderung 2015 / 2016 - Fristen wahren!

Beratungen, die in diesem Jahr begonnen wurden, müssen bis spätestens 31.3.2016 abgerechnet und deren Förderung beantragt sein. Für das Jahr 2016 gibt es neue Förderrichtlinien.

Eine Übersicht über die neuen Förderungen finden Sie hier

Ab 2016 haben Sie also die Möglichkeit unsere Beratungen mit bis zu 1500.- z.B. bei der QMS Beratung, mit bis zu 2000.- bei der Gründungsberatung und bis zu 8000.- bei der Beratung unter UnternehmensWert Mensch fördern zu lassen. Weitere Infos zur Förderung gibt es hier.

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