psychische Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen in Rezeptur und Labor sind mittlerweile akzeptiert und werden bei der Apothekenrevision von der BG  kontrolliert. Zu groß sind die Gefahren für den Unternehmer, wenn sein Mitarbeiter sich beim Umgang mit Gefahrstoffen körperliche Schäden zufügt.

Doch wie sieht es mit Schäden durch psychische Belastung aus?

Auch hier wurde der Arbeitgeber durch die Pflicht zur Erstellung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen in die Verantwortung genommen. Die Regelung für Kleinbetriebe, die Apotheken in vielen Fällen von der Erstellung ausnahmen, sind ersatzlos gestrichen worden.

Was bedeutet es nun, wenn ein Mitarbeiter wegen einer psychischen Erkrankung (z.B. Burn Out) länger ausfällt?

  • Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und Krankenkassen können beim Arbeitgeber Schadenersatz geltend machen
  • Der Arbeitgeber muss Lohnfortzahlung über die gesetzlichen 6 Wochen leisten
  • Er muss für die Kosten der Genesung aufkommen
  • Der Mitarbeiter ist weitreichend für krankheitsbedingter Kündigung geschützt

Hier wird sehr schnell klar, dass eine solche Klage eine kleine Apotheke ruinieren kann.


Wenn man nun noch bedenkt, dass die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Erkrankungen in 15 Jahren um 80% zugenommen hat, ist es für jeden Apothekenleiter drängend, hier Vorsorge zu treffen.

Der Wandel der Arbeit, höhere Anforderungen an den Apothekenalltag, lebenslanges Lernen und mediale Überforderung sind nur wenige Faktoren, die zu psychischen Erkrankungen führen.


Mit unserer QM Software können Sie psychische Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb schnell und einfach erstellen.


Weitere Infos zum Thema finden sie hier. (Allerdings ist die Regelungen zu Kleinbetrieben in diesem Artikel unrichtig: Auch Betriebe unter 10 Mitarbeitern müssen die psychischen Gefährdungsbeurteilungen durchführen!)


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