Neue QM Richtlinie für Ärzte - Vorbild für Apotheken?

Vertragsärzte und -zahnärzte kennen die sog. GBA – die Qualitätsmanagementrichtlinie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun am 17. Dezember 2015 in Berlin die Erstfassung einer sektorenübergreifend geltenden NEUEN Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen (https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2434/).

Ist dies ein Fingerzeig für Apotheken?

 

Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen QM-RL abgelöst.

Die Ärztezeitung schreibt dazu: „Noch ist die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie zwar nicht in Kraft. (…) Es dürfte nicht mehr viel nachgebessert werden. Mit der Einheits-Richtlinie für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Kliniken soll vor allem die Qualität in der sektorübergreifenden Versorgung transparenter und besser werden.“

 

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

Was ist neu?

In der neuen Richtlinie werden neue grundlegende Elemente und geregelte Prozesse zu folgeden Themen gefordert: 

 

Informationssicherheit und Datenschutz: Dabei sollen die Verantwortlichkeiten, besonders für alle sicherheitsrelevanten Prozesse, in die Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen aufgenommen werden und fachliche Standards berücksichtigt werden. 

Schnittstellenmanagement: Für eine sichere und patientenorientierte Versorgung sollen besonders die Übergänge entlang der gesamten Versorgungskette so gestaltet werden, dass alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen und eine koordinierte Versorgung gewährleistet ist.

Risikomanagement dient dem Umgang mit potenziellen Risiken, der Vermeidung und Verhütung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen und somit der Entwicklung einer Sicherheitskultur. Ein relevanter Teil der Risikostrategie ist eine strukturierte Risikokommunikation.

Hygienemanagement umfasst den sachgerechten Umgang mit allen hygieneassoziierten Strukturen und Prozessen einer Einrichtung und dient der Verhütung und Vorbeugung von Infektionen und Krankheiten. Dazu gehören z.B. auch der sachgerechte Einsatz antimikrobieller Substanzen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger. 

Arzneimitteltherapiesicherheit ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die Patientin und den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.

Schmerzmanagement: Bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen erfolgt ein Schmerzmanagement von der Erfassung bis hin zur Therapie, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie reduziert oder beseitigt.

Beschwerde- und Fehlermanagement werden in der neuen Richtlinie getrennt und müssen nun strukturierter nachgewiesen werden.

Neu ist auch, dass neben der regelmäßigen Patientenbefragung auch eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung stattzufinden hat. Dies geht einher mit der ohnehin bereits wirksamen Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz nach einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung.

 

Zum Abschluss wurde bestimmt, dass eine neue Methodik zur Evaluierung der QM-Systeme erarbeitet wird. Der GBA hat Regelungen getroffen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements „zukünftig systematisch evaluiert und veröffentlicht“ werden.

 

Fazit:

Die neue QM-Richtlinie erweitert die Pflichten um Elemente, die aber ohnehin über die gesetzlichen Änderungen als auch über Marktentwicklungen notwendig geworden sind. Insgesamt wird das Praxismanagement nochmals deutlich anspruchsvoller.

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