Aushangpflicht - QM- Regeln über Regeln

Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen wichtige Grundlagen und Regularien aus dem Bereich des QM gar nicht kennen. In der Tat ist die Zahl der Verordnungen und Pflichten mittlerweile so unüberschaubar, dass allzu leicht und ohne irgendeine anzunehmende Fahrlässigkeit Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden, was mitunter zu empfindlichen Geldbußen führen kann. Davor wollen wir Sie aktiv schützen.

Informationspflicht und Fürsorgepflicht

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB.

 

Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Eine Nichtbeachtung stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Denken Sie auch daran, ist ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers sein kann. Sie machen sich folglich schadensersatzpflichtig.

 

Vermeiden Sie hohe Bußgelder!

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihre Arbeitsschutzrechte zu informieren.

Zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz, Mutterschutzarbeitsverordnung,  Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, PSA-Benutzerverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Lastenhandhabungsverordnung, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Baustellenverordnung, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Nachweisgesetz,  Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Fahrpersonalverordnung,  Entgeltfortzahlungsgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Gendiagnostik-Gesetz etc.

 

Der gesetzlichen Fürsorgepflicht kommen Sie als Unternehmer am einfachsten nach, indem sie die zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb und in der Verwaltung aushängen und so allen Mitarbeitern zugänglich machen. Mit einem Aushang der entsprechenden Informationen in jedem Stockwerk und Gebäude z. B. am Schwarzen Brett erfüllen Sie bereits Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

 

Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € geahndet werden. Die Zuwiderhandlung kann außerdem zu Einträgen in das Gewerbezentralregisterführen.

 

Aushangpflichtige Gesetze – darauf sollten Sie unbedingt achten

  • Je nach Regelung soll die Bekanntmachung in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen.
  • Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung der aushangpflichtigen Gesetze über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen.
  • Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal– oder Lohnbüro.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten.
  • Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze erforderlich sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein Anbringen der aushangpflichtigen Gesetze an einem Schwarzen Brett oder einer Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes (Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräume)
  • Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen bestimmte Aushangsorte vor, zum Beispiel den Aushang der nach Heimarbeitergesetz erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen.

Tipp

Am Markt sind zu diesem Thema Broschüren in allen gängigen (Online-) Buchhandlungen erhältlich, in denen alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt sind. Kosten: ab ca. 9 Euro.

 

Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

 

Quelle: http://www.alchimedus.de

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