Die neue Medizinprodukte Abgabenverordnung ist in Kraft getreten! Wichtige Punkte sind: Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch den Patienten bestimmt sind, dürfen nur noch direkt an Fachkreise und nicht mehr an den Patienten abgegeben werden. Auf der Verschreibung muß die Mailadresse des Arztes angegeben werden. Aktualisieren Sie diese Punkte in Ihrem QMS!